Merkblatt zur kartellrechtlichen Compliance im KRV

Merkblatt zur kartellrechtlichen Compliance im KRV

Kartellrechtswidriges Verhalten kann zu schwerwiegenden Folgen für den Verband, dessen Mitglieds-unternehmen und die handelnden Mitarbeiter führen und z. B. substantielle Geldbußen und Scha-densersatzansprüche nach sich ziehen. Die Vermeidung von Kartellverstößen hat daher oberste Priori-tät. Alle Mitglieder des KRV aund deren Mitarbeiter sind verpflichtet, die kartellrechtlichen Rahmen-bedingungen einzuhalten, so dass ein kartellrechtskonformes Verhalten im Rahmen des Verbandes jederzeit gewährleistet ist.

Die Verbandsmitglieder müssen daher sicherstellen, dass ihr unternehmerisches Handeln jederzeit unabhängig von dem der Wettbewerber erfolgt (Geheimwettbewerb). Direkte oder indirekte Wettbe-werberkontakte mit Bezug auf gegenwärtiges oder zukünftiges Marktverhalten sind kartellrechtswid-rig. Die Mitglieder unterlassen daher jegliche Absprache oder Abstimmung, die den KRV als Plattform für kartellrechtswidrige Handlungen seiner Mitglieder nutzt oder erscheinen lässt.

Insbesondere zu den folgenden Punkten dürfen Mitarbeiter konkurrierender Unternehmen keine In-formationen austauschen oder Vereinbarungen treffen:

Preise, insbesondere

  • Gestaltung oder Festlegung von Preisen, Preisuntergrenzen, Preiserhöhungen sowie Ter-mine für Preiserhöhungen
  • Preisbestandteile, Preisnachlässe, Zuschläge oder Gebühren
  • Rabattaktionen, Gutschriften oder Kreditbedingungen
  • Individuelle Verkaufs- und Zahlungsbedingungen und Stand von Jahresgesprächen

Produktion und Absatz, insbesondere

  • Parameter für Herstellung, Absatz oder Vertrieb; Werbeaufwendungen; Kostenberech-nungsmethoden, Umstände der Produktion, Lagerstände, Verkäufe etc.
  • Begrenzung der Marktversorgung, Kapazitätsauslastung

(Zukünftiges) Marktverhalten, insbesondere

  • Aufteilung von Kunden, Absatzmärkten oder Bezugsquellen, gleich ob räumlich, gegen-ständlich oder nach Quoten
  • Mengenbeschränkungen oder Kapazitätsaufteilungen
  • Boykott von Kunden, Wettbewerbern oder Zulieferern ("schwarze Liste"),
  • Geschäftspolitik, z.B. geplante Vorhaben bzgl. Investitionen oder Produktinnovationen

Bereits die einseitige Mitteilung kartellrechtsrelevanter Informationen gegenüber Wettbewerbern kann einen Kartellverstoß darstellen!

Sollte es im Rahmen der Sitzungen des KRV gleichwohl zu Äußerungen von Sitzungsteilnehmern mit kartellrechtlich relevantem Inhalt kommen, ist folgendes Verhalten zu empfehlen:

  • Weisen Sie den/die betreffenden Teilnehmer darauf hin, dass derartige Themen nicht unter Wettbewerbern besprochen werden dürfen.
  • Bei einer trotzdem fortgesetzten Diskussion geben Sie einen Widerspruch zu Protokoll, unter-brechen Sie die Sitzung oder verlassen Sie notfalls den Raum.
  • Melden Sie den Vorfall Ihrer Rechtsabteilung und/oder Ihrer Geschäftsleitung.

Kunststoffrohrverband e.V.
Fachverband der Kunststoffrohr-Industrie
Tel.: 0228 / 91477–0 / Fax: 0228 / 91477-19
Kennedyallee 1–5, 53175 Bonn
http://www.krv.de