Kartellrechtswidriges Verhalten kann zu schwerwiegenden Folgen für den Verband, dessen Mitglieds-unternehmen und die handelnden Mitarbeiter führen und z. B. substantielle Geldbußen und Scha-densersatzansprüche nach sich ziehen. Die Vermeidung von Kartellverstößen hat daher oberste Priori-tät. Alle Mitglieder des KRV aund deren Mitarbeiter sind verpflichtet, die kartellrechtlichen Rahmen-bedingungen einzuhalten, so dass ein kartellrechtskonformes Verhalten im Rahmen des Verbandes jederzeit gewährleistet ist.
Die Verbandsmitglieder müssen daher sicherstellen, dass ihr unternehmerisches Handeln jederzeit unabhängig von dem der Wettbewerber erfolgt (Geheimwettbewerb). Direkte oder indirekte Wettbe-werberkontakte mit Bezug auf gegenwärtiges oder zukünftiges Marktverhalten sind kartellrechtswid-rig. Die Mitglieder unterlassen daher jegliche Absprache oder Abstimmung, die den KRV als Plattform für kartellrechtswidrige Handlungen seiner Mitglieder nutzt oder erscheinen lässt.
Insbesondere zu den folgenden Punkten dürfen Mitarbeiter konkurrierender Unternehmen keine In-formationen austauschen oder Vereinbarungen treffen:
Preise, insbesondere
Produktion und Absatz, insbesondere
(Zukünftiges) Marktverhalten, insbesondere
Bereits die einseitige Mitteilung kartellrechtsrelevanter Informationen gegenüber Wettbewerbern kann einen Kartellverstoß darstellen!
Sollte es im Rahmen der Sitzungen des KRV gleichwohl zu Äußerungen von Sitzungsteilnehmern mit kartellrechtlich relevantem Inhalt kommen, ist folgendes Verhalten zu empfehlen:
Kunststoffrohrverband e.V.
Fachverband der Kunststoffrohr-Industrie
Tel.: 0228 / 91477–0 / Fax: 0228 / 91477-19
Kennedyallee 1–5, 53175 Bonn
http://www.krv.de